Verhaltenskodex für Lieferanten, Nachunternehmer und sonstige Vertragspartner der Brökelmann + co – Ölmühle GmbH + Co

Präambel

Die Brökelmann + Co – Ölmühle GmbH + Co (nachfolgend als „Brökelmann + Co“ bezeichnet) ist sich als Hersteller von Produkten mit höchsten Qualitätsstandards der ethischen, sozialen und ökologischen Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette bewusst.

Die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Verhaltensweisen definieren die allgemeinen Anforderungen, die an Lieferanten, Nachunternehmer und sonstige Vertragspartner (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt) gestellt werden. Sie beziehen sich insbesondere auf die Verantwortung gegenüber Menschen und der Umwelt und definieren nicht verhandelbare soziale, ethische und ökologische Mindestanforderungen. 

Brökelmann + Co ist sich bewusst, dass die Umsetzung von verantwortungsvollen Produktionsmethoden und Nachhaltigkeitsanforderungen dynamische Prozesse sind und ermutigt daher Geschäftspartner, ihre Arbeitsabläufe kontinuierlich zu verbessern. Brökelmann + Co freut sich auf einen offenen Dialog über die Erfüllung der Anforderungen in diesem Verhaltenskodex und die Verbesserung der Abläufe entlang der Lieferkette.

Grundsätze

Dieser Verhaltenskodex hat den Anspruch, die grundlegenden Anforderungen an die Geschäftspartner von Brökelmann + Co hinsichtlich ihrer Verantwortung bezügliche ethischer, sozialer und ökologischer Aspekte darzustellen.  Der Geschäftspartner von Brökelmann + Co erklärt hiermit, die Einhaltung:

  • der Gesetze der anwendbaren Rechtsordnung(en),
  • des Rechnungslegungs- und Wettbewerbsrechts,
  • des lokalen nationalen Rechts und EU-Rechts einschließlich EUMR (Europäische Menschenrechtskonvention).

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie auf folgende internationale Übereinkommen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
  • Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen,
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

1. Ethisches Geschäftsverhalten

Qualitätsansprüche

Brökelmann + Co und seine Geschäftspartner bekennen sich zur Einhaltung der Zielsetzungen der jeweiligen Qualitätspolitik. An der Aufrechterhaltung der zertifizierten Standards, der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements und der Qualitätsverbesserung wird kontinuierlich gearbeitet. Die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften auf dem Gebiet der Lebens- und Futtermittelsicherheit sind dabei selbstverständlich. Die Sicherheit, Konformität, Legalität und Authentizität der Erzeugnisse präsentieren die Leitlinie des täglichen Handelns. Diese Qualitätsrichtlinien werden von allen Mitarbeitenden eingehalten.

Korruptionsvermeidung

Geschäftspartner der Brökelman + Co dulden keine Form von Korruption und halten die internationalen und ggf. anwendbaren nationalen Antikorruptionsgesetze und -standards ein. 

Dementsprechend ist die Annahme von sämtlichen Geschenken sowie Zuwendungen von Geschäftspartnern und Lieferanten mit dem Vorgesetzten abzustimmen.

Geldwäsche

Brökelmann + Co arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen und keine illegalen Finanzmittel einsetzen. Geschäftspartner befolgen alle Gesetze, die Geldwäsche oder die Finanzierung illegaler oder rechtswidriger Zwecke verbieten und machen ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern Geschäfte, d.h. mit Geschäftspartnern, die legale Geschäfte mit Mitteln aus legalen Quellen tätigen.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Die Geschäftspartner von Brökelmann + Co halten alle nationalen bzw. internationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein. Ein fairer Wettbewerb wird im jeweiligen Geschäftsumfeld erhalten und gefördert. Vereinbarungen und Praktiken, die sich wettbewerbsschädigend auswirken, werden vermieden: Jeder Geschäftspartner von Brökelmann + Co sieht davon ab, an wettbewerbswidrigen Absprachen teilzunehmen und eine eventuell bestehende marktbeherrschende Stellung unter Verletzung der jeweils anwendbaren Wettbewerbsregeln auszunutzen oder zu missbrauchen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Geschäftspartner halten die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Personenbezogene Daten werden nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet und die Rechte der betroffenen Personen werden bewahrt. Es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um einen angemessenen und rechtmäßigen Datenschutz zu gewährleisten.

Export und Import

Die Geschäftspartner von Brökelmann + Co halten sich an die einschlägigen Import- und Exportkontrollgesetze, insbesondere an Sanktionen und Embargos.

Einhaltung von Steuervorschriften

Die Einhaltung aller steuerlichen Rechte und Pflichten ist für Brökelmann + Co und seine Geschäftspartner von Bedeutung. Darunter zählen das fristgerechte Abführen der Steuern und Abgaben, sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen, um die fristgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten sicherzustellen.

2. Soziale Verantwortung

Die Geschäftspartner von Brökelmann + Co halten die für sie geltenden Arbeitsgesetze ein und gewährleisten die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, International Labour Organisation) empfohlenen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen.

Bei den folgenden Inhalten orientiert sich Brökelmann + Co unter anderem an dem in Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch wenn Brökelmann + Co nicht in dessen Geltungsbereich fällt.

Verbot von Kinderarbeit

Die Geschäftspartner vermeiden jegliche Form von Kinderarbeit in ihrem Geschäftsbetrieb und respektieren das Recht auf Bildung. Das zulässige Mindestalter der Beschäftigten richtet sich nach dem Ende der Schulpflicht gemäß dem geltenden Recht des Beschäftigungsortes; das Beschäftigungsalter darf jedoch nicht unter 15 Jahren liegen. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so wird diese vorrangig beachtet.

Ausschluss von Zwangsarbeit

Es wird keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt. Jede Arbeit ist freiwillig und erfolgt ohne Androhung von Strafe. Die Mitarbeitenden können jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden. Dementsprechend behandeln die Geschäftspartner ihre Mitarbeitenden mit Würde und Respekt. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen erfolgen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten.

Faire Entlohnung

Die Geschäftspartner zahlen seinen Mitarbeitenden regelmäßig einen angemessenen Lohn, der mindestens den in der jeweiligen Region gesetzlich bzw. tariflich festgelegten Mindestlöhnen entspricht. Rechtlich ungerechtfertigte Lohnabzüge sind nicht zulässig. Die Geschäftspartner stellen sicher, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten. 

Faire Arbeitszeit

Die Geschäftspartner halten sich an die jeweils anwendbaren nationalen gesetzlichen und/oder tariflichen Regelungen der Arbeitszeit. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie freiwillig geleistet werden. Die gesetzlich festgelegte Stundenhöchstzahl wird nicht überschritten.

Vereinigungsfreiheit

Die Geschäftspartner von Brökelmann + Co respektieren das Recht der Arbeitnehmer, Verbände oder Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten und in ihrem Namen zu handeln, um die Interessen der Arbeitnehmer zu fördern und zu schützen, sowie Tarifverhandlungen über die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen zu führen. Die Gründung von und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft führt nicht zu einer Benachteiligung am Arbeitsplatz.

Diskriminierungsverbot

Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden sind in jeglicher Form unzulässig, soweit sie nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet sind. Dies gilt z.B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Herkunft, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Sicherheit und der Erhalt der Gesundheit aller Mitarbeitenden hat für Brökelmann + Co oberste Priorität. Die Geschäftspartner halten die für sie geltenden Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit ein. Außerdem ergreifen sie alle erforderlichen Maßnahmen für ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld, um somit sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Darüber hinaus arbeiten die Geschäftspartner an der kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzmanagements.

Zwangsräumung und Landenteignung

Die Geschäftspartner unterlassen rechtswidrige Vertreibungen und die rechtswidrige Inanspruchnahme von Land, Wäldern und Gewässern beim Erwerb, der Erschließung oder der sonstigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung den Lebensunterhalt einer Person sichert.

Schutz von lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern

Die Geschäftspartner haben einen verantwortungsvollen Umgang mit Landbesitz, d.h. sie respektieren die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Landrechte der lokalen und indigenen Bevölkerung und holen die freie, vorherige und informierte Zustimmung dieser Gruppen zur Nutzung ihres Landes ein.

Natürliche Ressourcen

Die Aktivitäten der Geschäftspartner verursachen keine übermäßige schädliche Bodenveränderung, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädliche Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauch, die

  • die natürlichen Grundlagen für die Konservierung und Produktion von Lebensmitteln erheblich beeinträchtigen,
  • den Zugang einer Person zu sicherem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen behindern oder
  • die Gesundheit einer Person schädigen.

Menschenrechtsschutz beim Einsatz von Sicherheitskräften

Die Geschäftspartner verzichten auf die Einstellung oder den Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz eines Geschäftsprojekts, wenn aufgrund mangelnder Anleitung oder Kontrolle durch den Geschäftspartner die Gefahr besteht, dass die Sicherheitskräfte unter Verletzung international anerkannter Menschenrechte eingesetzt werden.

3. Ökologische Verantwortung

Brökelmann + Co ist bestrebt, die Geschäftstätigkeit so auszuüben, dass sie die Umweltqualität fördert. Brökelmann + Co und seine Geschäftspartner halten sich an die folgenden Maßnahmen/Handlungsweisen: 

  • Das Vorantreiben einer fortlaufenden Verbesserung des Managementsystems und der energiebezogenen Leistungen, sowie eine nachhaltige Entwicklung in allen Umweltangelegenheiten und Energiefragen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Ressourcen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten.
  • Die Einhaltung der Umweltschutz- und Energiegesetze sowie der Anforderungen aus Anlagegenehmigungen, die für Verfahren, Produkte und Dienstleistungen gelten.
  • Das Betreiben einer offenen Informationspolitik gegenüber Mitarbeitenden und Behörden.
  • Die Beschaffung energieeffizienter Dienstleistungen und Produkte (im Rahmen der technischen Möglichkeiten und falls wirtschaftlich gerechtfertigt) sowie die Einsparung von Energie in den eigenen Verfahren, Produkten und Dienstleistungen.
  • Die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, die Minimierung von Abfall sowie die Wiederverwendung oder das Recycling von Altmaterialien.
  • Die weitgehende Minimierung oder Eliminierung von Umweltrisiken.
  • Die wirksame Einhaltung der gesetzten energiepolitischen Ziele.

Die Geschäftspartner ergreifen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf die Gemeinschaft, die natürlichen Ressourcen und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden, und ergreifen und implementieren aktiv Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes. Die Geschäftspartner halten die geltenden lokalen und international anerkannten Umweltstandards und -gesetze ein und stellen sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen vorliegen, gültig und auf dem neuesten Stand sind und eingehalten werden. Die Geschäftspartner vermeiden oder reduzieren Umweltbelastungen durch Ressourcen- und Energieverbrauch, Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, Wasserverbrauch, Einleitungen in Böden und Gewässer sowie die daraus resultierenden Abfälle kontinuierlich. 

Außerdem halten die Geschäftspartner von Brökelmann + Co folgende Übereinkommen ein:

  • die Anforderungen des Minamata-Übereinkommens bezüglich der Herstellung von quecksilberhaltigen Produkten, der Verwendung von Quecksilber in Herstellungsverfahren und der Behandlung von Quecksilberabfällen,
  • die Beschränkungen des Stockholmer Übereinkommens in Bezug auf die Herstellung und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) und deren Handhabung und Entsorgung, und
  • die nach dem Basler Übereinkommen verbotene grenzüberschreitende Verbringung (Ein- und Ausfuhr) von gefährlichen Abfällen.

4. Umsetzung, Kenntnisnahme und Einverständnis des Geschäftspartners

Lieferantenmanagement

In Bezug auf die in diesem Verhaltenskodex angesprochenen Themen, gewährleisten die Geschäftspartner von Brökelmann + Co, dass sie Risiken in ihrer Lieferkette identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Bei Verdacht auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken informieren Geschäftspartner das Unternehmen zeitnah und informieren ggf. regelmäßig über identifizierte Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen.

Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Die Geschäftspartner befolgen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex, geben diese an ihre Lieferkette und Geschäftspartner und unternehmen angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sie diese Grundsätze einhalten. Falls ein Geschäftspartner die Anforderungen dieses Verhaltenskodex nicht erfüllt, muss er mit Brökelmann + Co offen über Korrekturmaßnahmen sprechen. Ist der Geschäftspartner nicht willens oder nicht in der Lage, Korrekturmaßnahmen durchzuführen, ist Brökelmann + Co berechtigt, die Geschäftsbeziehung und betreffende Verträge mit dem Geschäftspartner zu kündigen. Sollte der Geschäftspartner aus einer vertraglichen Beziehung mit Brökelmann + Co Vorgaben unterliegen, die konkretere Regelungen als dieser Verhaltenskodex beinhalten, so gehen die vertraglichen Regelungen vor.

Überwachung

Brökelmann + Co behält sich das Recht vor, die Einhaltung der oben genannten Anforderungen entweder selbst, durch unabhängige Dritte im Rahmen von Audits oder durch Einsichtnahme in offizielle Zertifizierungen zu überprüfen.

Hinweisgeber-System 

Compliance- und Ethik-Verstöße können dem externen Ombudsmann gemeldet werden. Der Ombudsmann fungiert als externer und damit neutraler Ansprechpartner für (auch anonyme) Meldungen von Mitarbeitenden.

Hamm, 29.01.2024

Geschäftsführung